SAPV in Schaumburg

PALLIATIVDIENST NESSELBLATT

Hilfe in der letzten Lebensphase

Ganzheitliche Versorgung und Betreuung für Menschen mit nicht heilbaren Erkrankungen
SAPV beantragen

Kontaktaufnahme

… durch Krankenhäuser, Pflegeheime und Pflegedienste
Die spezialisierte ambulanten Palliativversorgung ist eine Versorgungsform in Ergänzung zur haus- bzw. fachärztlichen Regelversorgung und kann lediglich von einer speziell definierten Patientengruppe in Anspruch genommen werden.

Kontaktaufnahme durch den Pflegedienst

Sie versorgen als Pflegedienst Patienten mit einer unheilbaren Erkrankung und schwerwiegende Symptome* weisen darauf hin, dass sich die Lebenserwartung nun absehbar auf wenige Tage bzw. Wochen begrenzt. Dann bitten Sie den betreuenden Haus- bzw. Facharzt, die Verordnung für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung – Muster 63 – auszustellen. Sofern Ihr Patient und / oder die Angehörigen ihr Einverständnis dazu geben und die Verordnung vorliegt, vereinbaren wir einen schnellstmöglichen Termin für das Aufnahmegespräch.

Der Palliativdienst NESSELBLATT leistet die im Rahmen der SAPV angezeigte Behandlungspflege – jedoch keine Grundpflege, sodass bei entsprechender Notwendigkeit ein geeigneter Pflegedienst hinzugezogen wird, damit eine grundpflegerische Versorgung besteht bzw. bestehen bleibt.

Kontaktaufnahme durch Krankenhaus bzw. Pflegeheime

Sofern Sie stationär einen Patienten mit schwerwiegenden, komplexen Symptomen und einer lebensbegrenzenden Erkrankung betreuen und nun der Wunsch nach einer Entlassung in sein häusliches Umfeld geäussert wird, bitten wir Sie – in Absprache mit dem jew. Hausarzt – um die Ausstellung einer Erstverordnung. Der Hausarzt kann daraufhin eine Folgeverordnung ausstellen.

Das Erstassessment durch den Palliativdienst NESSELBLATT kann auch während des stationären Aufenthaltes stattfinden.
Das ermöglicht eine frühzeitige Prüfung der Indikation für die SAPV. Die gemeinsame Absprache zwischen den beteiligten Ärzten, den Pflegediensten sowie die Palliativmedizinern und Palliativ-Pflegefachkräften optimiert die Versorgungsbedingungen für den Patienten und ermöglicht somit eine komplikationsfreie Entlassung in „das gewünschte Zuhause“.

Kriterien für ein komplexes Symptomgeschehen*
  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik

  • ausgeprägte neurologische / psychiatrische / psychische Symptomatik

  • ausgeprägte respiratorische / kardiale Symptomatik

  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik

  • ausgeprägte ulzerierende / exulzerierende Wunden bzw. Tumore

  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik

* min. eines der o.g. Kriterien muss zutreffen

SAPV ist eine ergänzende Leistung

  • Die SAPV-Leistungen des Palliativdienstes NESSELBLATT ergänzen die Kooperation der haus- und fachärztlichen Betreuung und beeinflussen nicht die Abrechnungsmöglichkeiten der hausärztlichen Versorgung.

  • Die mit der verordneten Versorgungsindikation zusammenhängenden Medikamente bzw. Heil-und Hilfsmittel können durch die Palliativmediziner des Palliativdienstes NESSELBLATT verordnet werden.

  • Der Palliativdienst NESSELBLATT arbeitet ausschließlich im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung der Krankenkassen. Leistungen der Pflegeversicherungen bleiben davon unberührt.

  • Wichtig: Die 24-Stunden-Rufbereitschaft des Palliativdienstes NESSELBLATT kann nicht als alleinige Teilleistung verordnet werden.

Gern beantworten wir Fragen zum Ablauf und Umfang der SAPV – Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung sowie zur Ausstellung der Verordnung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Immer für Sie da.

05724-3997210