SAPV in Schaumburg

PALLIATIVDIENST NESSELBLATT

Hilfe in der letzten Lebensphase

Ganzheitliche Versorgung und Betreuung für Menschen mit nicht heilbaren Erkrankungen
SAPV – Wer zahlt das?

Kostenübernahme

… durch die Krankenkassen
2007 wurde der Anspruch von gesetzlich Versicherten auf SAPV im Sozialgesetzbuch – SGB V – verankert. Das ist die rechtliche Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung – GKV -.
Erstatten die GKV die Kosten für SAPV?

Die Kosten für eine palliativmedizinische Versorgung werden zusätzlich zu den Leistungen für eine medizinische Grundversorgung des Hausarztes, den niedergelassenen Schmerztherapeuten und/oder Palliativmedizinern übernommen. Das gilt ebenso für die häusliche Krankenpflege und die ärztlich verordnete, spezialisierte ambulante Palliativversorgung – SAPV. Hier kommen ebenfalls die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten auf.

… und die PKV zahlen ebenfalls?

Wohl nicht alle PKV-Tarife nach 2007 beinhalten tatsächlich die SAPV als konkrete Versicherungsleistung. Gleiches gilt auch für den brancheneinheitlichen Basistarif und den sog. Notlagentarif.
PKV-Tarife mit einem Datum vor 2007 führen die SAPV nicht explizit auf. Der Verband der PKV beschreibt zwar eine generelle Bereitschaft zur Kostenübernahme für Palliativ- und Hospizversorgung, verweist aber auf den individuellen Umfang der zu leistenden Tätigkeiten der SAPV-Teams. D.h., dass „bedarfsgerecht je Einzelfall entschieden wird“. Die Erstattungsmöglichkeiten durch die privaten Versicherer sind somit vor Inanspruchnahme individuell zu klären.

Lesen Sie hier dazu die Infos der PKV.

SAPV und Pflegedürftigkeit

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist Aufgabe des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung definiert, können zusätzlich die Leistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen werden.
Pflegekassen gewähren auch Zuschüsse, sofern z.B. Umbauten für die häusliche palliative Pflege nötig sind.

SAPV und Pflegestufe

Eine SAPV-Indikation durch den Hausarzt beschleunigt den Fesstellungsprozess der Pflegestufe erheblich. Es ist empfehlenswert, auf dem entsprechenden Antrag an die Kasse deutlich sichtbar „Palliativpatient“ zu vermerken. Das sorgt dafür, dass er kurzfristig, in der Regel innerhalb einer Woche, bearbeitet wird.

Gern beantworten wir Fragen zu Leistungen und Umfang der SAPV – Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Immer für Sie da.

05724-3997210